Header Zuschüsse

Zuschüsse

Zuschuesse Online

Der Kreisjugendring Rosenheim unterstützt seine Mitglieder durch die finanzielle Förderung von Veranstaltungen, Projekten und Materialien.

Wer antragsberechtigt ist, wer gefördert werden kann und was gefördert wird, steht in unserem:

Weitere Unterlagen können im Downloadbereich heruntergeladen werden.

Fragen rund um das Thema Zuschüsse beantwortet gerne unsere Sachbearbeiterin:

Juliane-Charlotte Mitterer

Tel: 08031 90054-43 oder per Mail

Neue Zuschussrichtlinie 2023

In der Herbstvollversammlung am 25. Oktober 2023 wurde die neue Zuschussrichtlinie rückwirkend zum 28. Juli 2023 beschlossen.

Die Zuschussrichtlinie wurde überarbeitet und die Zuschuss-Sätze angepasst. Hier die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Aufnahme des Punktes Inklusion (1. Allgemeines)
  • Zur Vereinfachung gibt es nur noch einen Antrag für Freizeiten und Jugendleiterfortbildungen: Veranstaltungen
  • Fördersatz für eintägige Veranstaltungen und Veranstaltungen ohne Übernachtung beträgt 5 € je Tag und Betreuer*in/Teilnehmer*in
  • Fördersatz für Veranstaltungen mit Übernachtung wurde erhöht auf 8 € je Tag und Betreuer*in/Teilnehmer*in
  • Der Antrag für einen Sozialzuschuss kann mit dem Antrag für die Veranstaltung gestellt werden.
  • Arbeits- und Hilfsmittel: Die Höchstfördersumme wurde auf 1.000 € erhöht. Die Belege eines Jahres (1. Oktober des Vorjahres bis 30. September des laufenden Jahres können zusammengefasst werden). Die Anträge dazu müssen bis zum 31. Oktober des laufenden Jahres gestellt werden.

Die neue Zuschussrichtlinie kann unter Downloads oder direkt hier heruntergeladen werden: Zuschussrichtlinie 2023

Online KJR Zuschussportal

Folgende Anträge können ganz einfach ONLINE über das KJR ZUSCHUSSPORTAL gestellt werden:

  • Veranstaltungen (4.1)
  • Jugendleiterfortbildung (4.1.2)
  • Arbeits- und Hilfsmittel (4.3)

Hier geht's zum:

KJR ZUSCHUSSPORTAL

Kurzanleitung und Erklärvideo

Eine KURZ-ANLEITUNG für das KJR Zuschussportal steht als PDF-Dokument unter Downloads zur Verfügung.

Wie die Antragstellung über das Zuschussportal genau funktioniert, wird in unserem ERKLÄRVIDEO gezeigt:

Dieser Inhalt von vimeo.comwird aus Datenschutzgründen erst nach expliziter Zustimmung angezeigt.
Zuschuesse antrag

Alle anderen Zuschussanträge:

  • Ferienmaßnahmen anerkannter freier träger der Jugendhilfe (4.2)
    sind weiterhin mit den Antrags-Formularen im Excel-Format schriftlich (per Post oder per Mail als pdf) zu beantragen.
    Die Antrags-Formulare können ebenfalls im Downloadbereich heruntergeladen werden.
  • Projekte (4.4)
    Zuschussanträge hierfür bitte formlos per Post oder per Mail (mindestens 6 Woche vorher Vorantrag stellen) mit den entsprechenden Unterlagen an den KJR Rosenheim schicken.

Förderung Schulbezogene Jugendarbeit

Schulbezogene Jugendarbeit bietet Vereinen die Möglichkeit ihre Jugendarbeit an Schulen zu präsentieren, Kinder und Jugendliche auf ihre Angebote aufmerksam zu machen und für sie zu werben. Wer und was gefördert werden kann finden Sie in den

Richtlinien Projektförderung Schulbezogene Jugendarbeit

Für weitergehende Informationen wenden Sie sich bitte an:

Frau Claudia Kreutzer - Koordinierungsstelle Schulbezogene Jugendarbeit
Tel: 08031 90054-44 oder per Mail