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Zuschüsse

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Der Kreisjugendring Rosenheim setzt sich aktiv für die finanzielle Unterstützung seiner Mitglieder und deren Jugendarbeit ein, um Jugendprojekte, Veranstaltungen und notwendige Materialien zu fördern. Unser Ziel ist es, die Jugendarbeit in der Region zu stärken und vielfältige Angebote zu ermöglichen. Ob es sich um die Durchführung von Freizeiten, den Erwerb von Arbeits- und Hilfsmitteln oder innovative Projektideen handelt – wir unterstützen finanziell dabei, diese Vorhaben zu realisieren.

Wir fördern:

  • Veranstaltungen, ein- und mehrtägig, mit und ohne Übernachtung
  • Jugendleiterfortbildungen
  • Arbeits- und Hilfsmittel
  • Projekte und Aktionen
  • Ferienmaßnahmen (anerkannte Träger der freien Jugendhilfe)

Eine Übersicht über die Fördermöglichkeiten im Landkreis Rosenheim, wer antragsberechtigt ist, welche Projekte förderfähig sind und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen findet Ihr in unserem Flyer:

In der Zuschussrichtline sind die Fördermöglichkeiten der Jugendarbeit detailliert festgelegt:

Informationen über Zuschüsse für Angebote an Schulen - Schulbezogene Jugendarbeit - sind weiter unten zu finden.

Zuschüsse für Eure Jugendarbeit – Jetzt Anträge einreichen!

Damit wir Eure Anträge für Veranstaltungen und Jugendleiterfortbildungen rechtzeitig bearbeiten und die Zuschüsse noch in diesem Jahr überweisen können, denkt bitte daran, Eure Anträge 

bis spätestens 7. Dezember 2025

bei uns einzureichen.  

Ihr habt Fragen zur Antragstellung oder braucht Unterstützung?

Meldet Euch gerne bei uns – wir helfen Euch, damit Eure Projekte gefördert werden können!

KJR Zuschussportal 

Die folgenden Anträge können bequem ONLINE über unser KJR ZUSCHUSSPORTAL gestellt werden:

  • Veranstaltungen (4.1)
  • Jugendleiterfortbildung (4.1.2)
  • Arbeits- und Hilfsmittel (4.3)
  • Ferienmaßnahmen anerkannter Träger der freien Jugendhilfe (4.2)
    mittels Antragsformular, das im Downloadbereich heruntergeladen werden kann
  • Projekte (4.4)
    mittels Antragsformular, das bei der Geschäftsstelle angefordert werden kann
    Antragstellung 6 Wochen vor Durchführung

Kurzanleitungen KJR Zuschussportal

1. Registrierung

Vor der Nutzung des Zuschussportals müsst Ihr Euch mit Eurer persönlichen E-Mail-Adresse registrieren und danach Eurem Verein/Verband zuordnen. Die Freigabe der Berechtigung erfolgt zu Bürozeiten des Kreisjugendring. In einer Kurzanleitung haben wir die wichtigsten Schritte für die Nutzung des Zuschussportals zusammengefasst.

2. Gruppenprofil vervollständigen

Wichtige Infos zur Nutzung des Zuschussportals

Bitte beachtet: Für den Zugang zum Zuschussportal dürfen nur persönliche E-Mail-Adressen verwendet werden. Generische Accounts z. B. info@... sind nicht zulässig.

Außerdem ist es wichtig, dass Eure Zugangsdaten nicht an andere Personen weitergegeben werden. Jeder Zugang ist persönlich und darf ausschließlich von der zugehörigen Person genutzt werden.

Weitere Details und häufige Fragen dazu findet ihr in den FAQ's im Zuschussportal.

Bei Fragen oder Unsicherheiten meldet euch gerne bei uns! 😊

Erklärvideo KJR Zuschussportal

Schau dir unser Erklärvideo zum KJR-Zuschussportal an. Hier findest du viele Antworten, z.B. zur Registrierung und zur Antragstellung:

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Mehr erfahren

Förderung Schulbezogene Jugendarbeit

Schulbezogene Jugendarbeit bietet Vereinen die Möglichkeit ihre Jugendarbeit an Schulen zu präsentieren, Kinder und Jugendliche auf ihre Angebote aufmerksam zu machen und für sie zu werben. Wer und was gefördert werden kann finden Sie in den

Richtlinien Projektförderung Schulbezogene Jugendarbeit

Für weitergehende Informationen wenden Sie sich bitte an:

Frau Paulin Sponar - Koordinierungsstelle Schulbezogene Jugendarbeit
Tel: 08031 90054-44 oder per Mail

Die Antragstellung erfolgt ebenfalls online über das Zuschussportal (s.o.).