Juleica

Juleica schriftzug grau

Die Jugendleiter*In-Card (JuLeiCa) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter*innen in der Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis der Inhaber*innen. Zusätzlich soll die Juleica auch die gesellschaftliche Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement zum Ausdruck bringen.

JuLeiCa

Wir weisen auf die bundeseinheitlichen und die Bayerischen Standards hin. Diese sind für alle Antragsteller*innen unabhängig vom freien Träger gleich:

Voraussetzungen Erst-Beantragung der JuLeiCa

  • ab 16 Jahren
  • Grundkurs Jugendgruppenleiter*in oder eine berufliche Ausbildung
    z.B. Zwischenprüfung/Vordiplom bei Erzieher*in, Sozial-, Religionspädagoge*in, Pädagoge*in, Diakon*in, Kinder- und Heilerziehungspfleger*in, die den geforderten Qualitätsstandards entspricht
  • Erste Hilfe Kurs (max. 3 Jahre bei Beantragung
  • Tätigkeit für einen nach § 7 SGB VIII anerkannten Träger der freien Jugendhilfe oder einen Träger der öffentlichen Jugendhilfe kontinuierlich über einen längeren Zeitraum

Verlängerung der JuLeiCa

Für die Verlängerung (Neu-Ausstellung) der JuLeiCa ist die Teilnahme an einer oder mehreren Fortbildungsveranstaltungen im Bereich der Jugendhilfe imUmfang von insgesamt mindestens 8 Zeitstunden (entsprechen 10 Unterrichtseinheiten) nachzuweisen.

Bei der Antragsstellung der Verlängerung muss der Nachweis über die Fortbildungsveranstaltung hochgeladen werden.