Juleica

Die Jugendleiter*In-Card (JuLeiCa) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter*innen in der Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis der Inhaber*innen. Zusätzlich soll die Juleica auch die gesellschaftliche Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement zum Ausdruck bringen.
Wir weisen auf die bundeseinheitlichen und die Bayerischen Standards hin. Diese sind für alle Antragsteller*innen unabhängig vom freien Träger gleich:
Voraussetzungen Erst-Beantragung der JuLeiCa
- ab 16 Jahren
- Grundkurs Jugendgruppenleiter*in oder eine berufliche Ausbildung
z.B. Zwischenprüfung/Vordiplom bei Erzieher*in, Sozial-, Religionspädagoge*in, Pädagoge*in, Diakon*in, Kinder- und Heilerziehungspfleger*in, die den geforderten Qualitätsstandards entspricht - Erste Hilfe Kurs (max. 3 Jahre bei Beantragung
- Tätigkeit für einen nach § 7 SGB VIII anerkannten Träger der freien Jugendhilfe oder einen Träger der öffentlichen Jugendhilfe kontinuierlich über einen längeren Zeitraum
Verlängerung der JuLeiCa
Für die Verlängerung (Neu-Ausstellung) der JuLeiCa ist die Teilnahme an einer oder mehreren Fortbildungsveranstaltungen im Bereich der Jugendhilfe imUmfang von insgesamt mindestens 8 Zeitstunden (entsprechen 10 Unterrichtseinheiten) nachzuweisen.
Bei der Antragsstellung der Verlängerung muss der Nachweis über die Fortbildungsveranstaltung hochgeladen werden.