Juleica
Die Jugendleiter*In-Card (JuLeiCa) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter*innen in der Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis der Inhaber*innen. Zusätzlich soll die Juleica auch die gesellschaftliche Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement zum Ausdruck bringen.
Wir weisen auf die zum 1. Januar 2024 aktualisierten bundeseinheitlichen und die Bayerischen Standards hin. Diese sind für alle Antragsteller*innen unabhängig vom freien Träger gleich:
Hier die Änderungen zum 1. Januar 2024 im Vergleich:
Voraussetzungen Erst-Beantragung der JuLeiCa
- ab 16 Jahren
- Grundkurs Jugendgruppenleiter*in oder eine berufliche Ausbildung
z.B. Zwischenprüfung/Vordiplom bei Erzieher*in, Sozial-, Religionspädagoge*in, Pädagoge*in, Diakon*in, Kinder- und Heilerziehungspfleger*in, die den geforderten Qualitätsstandards entspricht - Erste Hilfe Kurs (max. 3 Jahre bei Beantragung)
- Tätigkeit für einen nach § 7 SGB VIII anerkannten Träger der freien Jugendhilfe oder einen Träger der öffentlichen Jugendhilfe kontinuierlich über einen längeren Zeitraum
Erste-Hilfe-Kurse
Neben der klassischen Erste-Hilfe-Ausbildung kann bei der Erstausstellung der JuLeiCa auch ein Kurs „Erste Hilfe am Kind“ nachgewiesen werden.
Ab dem 01.01.2024 werden regelmäßige Auffrischungskurse Erste-Hilfe empfohlen, aber nicht vorgeschrieben. Für die Verlängerung der JuLeiCa können keine Erste Hilfe Kurse mehr anerkannt werden.
Der Kreisjugendring Rosenheim bietet in Kooperation mit dem BRK für Jugendleiter*innen regelmäßig Erste-Hilfe-Kurse an – aktuelle Termine finden sich im Terminkalender.
Wer keine Erste-Hilfe-Ausbildung nachweisen muss, regelt sich nach FeV § 19.
Verlängerung der JuLeiCa
Für die Verlängerung (Neu-Ausstellung) der JuLeiCa ist die Teilnahme an einer oder mehreren Fortbildungsveranstaltungen im Bereich der Jugendhilfe im Umfang von insgesamt mindestens 8 Zeitstunden (entsprechen 10 Unterrichtseinheiten) nachzuweisen, Erste-Hilfe-Kurs s.o..
Bei der Antragsstellung der Verlängerung muss der Nachweis über die Fortbildungsveranstaltung hochgeladen werden.
JuLeiCa und Ehrenamtskarte
Wer im Landkreis Rosenheim Inhaber*in einer gültigen JuLeiCa ist, kann nun auch ganz einfach die Bayerische Ehrenamtskarte beantragen. Die Beantragung geht ganz unkompliziert direkt im JuLeiCa-Antragssystem. Einfach bei der Neuausstellung der JuLeiCa am Ende des Antrags den Haken setzen, dass auch die Bayerische Ehrenamtskarte beantragt werden soll. Dann werden die Daten, nachdem die JuLeiCa-Karte gedruckt ist, an die zuständige Stelle beim Landratsamt weitergeleitet.
Der Kreisjugendring Rosenheim bietet regelmäßig Fortbildungen und Seminare für Jugendleiter*innen an, die auch für die Juleica anerkannt werden. Darüber hinaus haben wir Informationen für Ehrenamtliche zusammengetragen:
Vergünstigungen / Benefits
Bundesweite Vergünstigungen sind unter JuLeiCa-Vergünstigungen aufgelistet, wie z.B. die kostenlose Mitgliedschaft im Deutschen Jugendherbergswerk.
Unter JuLeiCa-Mitglieder-Benefits können nach einer Registrierung diverse Benefits für Jugendgruppenleiter*innen genutzt werden.
Noch viele weitere Vergünstigungen gibt es mit der Bayerischen Ehrenamtskarte (siehe Infos zur Beantragung oben).
Die Liste der Akzeptanzstellen in Stadt und Landkreis Rosenheim mit Infos zu den Vergünstigungen kann auf der Seite des Landratsamts Rosenheim heruntergeladen werden: