Aktuelles 10.01.2024

JuLeiCa Änderungen zum 1. Januar

JuLeiCa-Qualitätsstandards ab dem 1. Januar 2024

Die überarbeiteten bundesweiten Qualitätsstandards für die JuLeiCa-Ausbildung wurden von der Jugend- und Familienministerkonferenz im Juli 2023 verabschiedet und veröffentlicht. Darauf aufbauend wurden die bayerischen JuLeiCa-Standards sowie die Bekanntmachung des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales überarbeitet.

Juleica schriftzug grau

Die Veränderungen im Vergleich zu bisher sind überschaubar:

  • Die Grundausbildung muss mindestens 15 Stunden in Präsenz stattfinden.
  • Online-Fortbildungen (Grundausbildung oder Verlängerungsschulung) müssen „webbasierte Elemente in Gruppensetting und mit fachlicher Begleitung“ sein, d.h. kein Selbststudium
  • Die Verlängerung der Juleica soll spätestens 18 Monate nach Ablauf der aktuellen Juleica erfolgen.
  • Erste-Hilfe-Ausbildung kann entweder eine "klassische" Ausbildung sein oder "Erste Hilfe am Kind". Wer keine Erste-Hilfe-Ausbildung nachweisen muss, regelt sich nach FeV § 19.
  • Empfehlung: Auffrischung Erste-Hilfe für die Verlängerung (zusätzlich zu den acht Stunden Fortbildung)
  • Bundesstandards: Anerkennung der Ausbildung aus anderen Bundesländern (besonders relevant für kleinere, deutschlandweit tätigen Verbände)

Die Inhalte sind relativ gleichgeblieben, neu formuliert wurden die Querschnittsthemen. Statt bislang Gender Mainstreaming und interkulturelle Kompetenz sollen nun die Themen Partizipation, Beteiligung und Teilhabe aller Kinder und Jugendlichen (Diversität, Inklusion, Geschlechtergerechtigkeit) und Nachhaltigkeit bei allen Themen einfließen.

Alle weiteren Informationen zur JuLeiCa findet Ihr hier: JuLeiCa