Die Vollversammlung
Aufgaben, Ablauf und Bedeutung
Die Vollversammlung ist das höchste beschluss-fassende Organ des KJR und somit der ehrenamtlichen Jugendarbeit auf Landkreisebene. Sie tritt in der Regel zweimal jährlich zusammen.
Derzeit sind in der Vollversammlung 30 Jugendorganisationen mit über 450 örtlichen Gruppierungen zusammengeschlossen. Sie werden durch 54 Delegierte aus den jeweiligen Jugendorganisationen vertreten. Aus ihrer Mitte wählen die Delegierten einen bis zu 9-köpfigen ehrenamtlichen Vorstand sowie die Rechnungsprüfer*innen für die Dauer von 2 Jahren.
Die Vollversammlung gestaltet die Grundlagen der KJR-Tätigkeit
- nimmt den Arbeitsbericht des Vorstands und die Jahresrechnung entgegen
- beschließt die Jahresplanung und den Haushaltsplan
- erstellt Empfehlungen zur Aufnahme, zum Ausschluss und zu Vertretungsrechten von Jugendorganisationen
- entwickelt Grundsätze
- entscheidet über Arbeitsschwerpunkte im Rahmen der Satzung des Bayerischen Jugendring
- gibt Stellungnahmen zu jugendpolitischen Fragen ab
- wählt alle 2 Jahre den Vorstand