Zuschuss für Selbsttests und Hygieneartikel

Wir möchten Euch auf Grund der weiterhin geltenden Corona-Beschränkungen auf unser aktuelles Angebot hinweisen:
Unsere Mitgliedsvereine und -verbände können für
Hygiene- und Verbrauchsartikel sowie Selbsttests,
die für die Jugendarbeit benötigt werden, einen Zuschuss beantragen.
- Was kann eingereicht werden?
Kosten für Desinfektionsmittel, Masken, Handschuhe und Selbsttests
die für die Umsetzung der jeweils gültigen Corona-Regeln gelten, um Jugendarbeit leisten zu können. - Was wird NICHT erstattet?
Kosten für PCR- und Schnelltests
Die Förderung bezieht sich ausschließlich auf die Jugendarbeit! Die Artikel dürfen NICHT für den Erwachsenenverband oder für die private Nutzung zur Verfügung gestellt werden.
Wie kann der Zuschuss beantragt werden?
- Wenn die Artikel für Freizeiten benötigt wurden, dann bitte KOPIEN der entsprechenden Rechnungen dem Antrag beifügen. Die Kosten werden zusätzlich zum Zuschuss erstattet, jedoch maximal bis zur Höhe des Fehlbetrags.
- Wenn die Artikel für die regelmäßig stattfindende Jugendarbeit (z.B. wöchentliche Gruppenstunden) benötigt werden, dann bitte einen formlosen Antrag per Mail stellen, indem genau beschrieben ist für was die Mittel benötigt wurden und die entsprechenden BELEGE als pdf anhängen. Bitte unbedingt die KONTOVERBINDUNG angeben!
Weitere Informationen über Zuschüsse: